Frostschutz für Batterie/Akku?

  • Hallo,


    auf meiner Inspektionsrechnung zum 1. Jahresservice steht als Kundeninformation: "Forstschutz für Batterie bestellt".

    Was mag der Freundliche damit meinen?


    Gruß

    bZ4x - Palladiumsilber - EZ 10.2022 - Technik - Comfort - Allrad - AHK - 20".

  • Eigentlich sollten weder Kühlflüssigkeit für den Inverter, E-Motoren, Hochvolt-Batterie noch sonst etwas nachgefüllt werden müssen - sonst müsste man von Leckagen ausgehen, die erst einmal identifiziert und beseitigt werden sollten. Nach vielleicht 5 Jahren wäre ein geringer Flüssigkeitsverlust - noch nicht unter Minimum - in den Vorratsbehältern denkbar. Falls es mehr wäre, ist was undicht.


    Vermutlich soll die Kühlflüssigkeit nach etwa 8 Jahren gewechselt werden - vorher nicht.


    In den USA wird nach 15.000 Meilen oder 18 Monaten erstmals nach den Kühl-Flüssigkeiten geschaut ("inspect") und ggf. nachgefüllt, dann wieder nach 30.000 Meilen oder 36 Monaten. Danach alle 15.000 Meilen oder 18 Monate.

    Nach 120.000 Meilen oder 144 Monaten soll dann die Batteriekühlflüssigkeit erstmals gewechselt werden. Danach Wechsel alle 50.000 Meilen oder 60 Monate.


    Credo: der Freundliche kann ja bestellen was er will, und es ist schön wenn er die Flüssigkeiten für den bZ vorrätig hat - aber in den bZ sollte keine Kühlflüssigkeit in nächster Zeit eingefüllt werden müssen.