Hallo Zusammen,
wer von der 10-jährigen Garantie auf die Traktionsbatterie profitieren möchte, muss nach meiner Kenntnis jedes Jahr zur Wartung und soll dann für bis zu 1.000.000 km noch eine Batteriekapazität von 70 Prozent der ursprünglichen Kapazität garantiert bekommen. Ohne diese besondere Wartung soll sich diese Garantie auf 8 Jahre bzw. 160.000 km beschränken.
Ich habe versucht dies im Blatt "Kundendienst und Garantie" nachzuvollziehen:
- Auf Seite 8 sind unter "EV-Garantie für bZ4X" die 70 Prozent bis 8 Jahre oder 160.000 km geregelt.
- Auf Seite 15 wird dies nochmals wiederholt und ergänzt, dass man bei jährlichem EV-Fitness-Check (bis zu 10 Jahre) eine verlängerte EV-Batteriegarantie über ein weiters Jahr bzw. 15.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) erhält.
Mir ist bei dieser Beschreibung nicht klar, woher bei dieser Beschreibung die 1.000.000 km kommen sollen. Dies ist für mich eher ein theoretischer Wert, aber ich komme hochgerechnet schon auf 300.000 km in 10 Jahren und damit auf knapp doppelt so viel wie die 8-Jahres-Garantie hergibt.
Auch ist für mich offen, wie die Regelung zum EV-Fitness-Check gemeint ist. Muss man einmal jährlich bzw. alle 15.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) zum Check? Und wie ist die um 1 Jahr bzw. 15.000 km verlängerte Batteriegarantie gemeint?
Kennt jemand bereits den Preis für den EV-Fitness-Check? Letztlich muss sich das ganze ja auch noch rechnen.